Allgemeine Lieferungs- und Verkaufsbedingungen der Emdeaef BV
Offizielle Geschäftsstelle in Best, Niederlande und bei der
Handelskammer in Eindhoven unter Nr. 17121204 registriert.
Artikel 1 Allgemeines
A. Diese Bedingungen beziehen sich auf alle Lieferungen und/oder
Verkäufe und/oder rechtliche Verrichtung von Diensten der Emdeaef
BV, im Folgenden Lieferant, und den Kunden und/oder Klienten, im
Folgenden Kunden.
B. Der Kunde wird geachtet diese Bedingungen akzeptiert zu haben,
alleine schon durch die Erteilung eines Auftrags oder das Aufgeben
einer Bestellung beim Lieferanten, beim Abschließen eines
Verkaufsvertrags oder wenn eine Lieferung von Waren und/oder
Diensten vom Lieferanten empfangen wurden.
C. Der Lieferant akzeptiert keine anderen, von Kunden spezifizierten
allgemeinen Bedingungen, es sei denn, der Lieferant hat sich ausdrücklich
schriftlich damit einverstanden erklärt.
Artikel 2 Angebote und Kommissionen
A. Alle vom Lieferanten gemachten Angebote sind unverbindlich.
B. Preisangaben sind nur für die in den Angeboten genannten Mengen
und Lieferzeiten gültig.
Artikel 3 Preise
A. Die zitierten Preise sind exklusive Mehrwertsteuer.
B. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Preis eines Artikel
nach dem Datum einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu erhöhen.
Diese Preiserhöhung gilt für jeden Teil einer noch nicht
versendeten Bestellung. Der Begriff Preiserhöhung bedeutet hier
eine Erhöhung der Kostpreiskomponenten, wie zum Beispiel
Ausgangsmaterialien und/oder Hilfsstoffe, Frachtgebühren, Löhne,
Steuern oder Abgaben und sonstige.
C. Der Kunde wird immer im voraus über alle Preiserhöhungen
informiert. Jedes Angebot gilt unter der Voraussetzung, daß es
unter normalen Bedingungen ausgeführt werden kann.
Artikel 4 Lieferzeit
A. Die angegebenen Lieferzeiten werden in keinem Fall als
Verfallsdatum betrachtet, es sei denn, man hat sich ausdrücklich
anders geeinigt. Im Falle einer Lieferung, die nicht rechtzeitig
angekommen ist, wird dem Lieferanten die Verzögerung schriftlich
mitgeteilt, wobei dem Lieferanten ein angemessener Zeitraum zur Erfüllung
der Lieferpflicht gestellt wird.
B. Verzögerungen und/oder Nichterfüllung der Lieferung berechtigen
den Kunden niemals zur Forderung von Schadensersatz in jeglicher
Form.
C. Der Lieferant ist berechtigt, eine Lieferung aufzuschieben und/oder
zu stornieren, wenn eine Fabriksstörung in seiner eigenen Fabrik
oder in der Fabrik einer seiner Lieferanten vorliegt, wenn
Ausgangsmaterialien unerhältlich werden sollten oder im Falle von
unvorhersehbaren, nicht selbst verschuldeten Ereignissen, ohne daß
er dadurch zur Zahlung von eventuellem Schadenersatz herangezogen
werden kann.
Artikel 5 Menge
A. Der Lieferant behält sich das Recht vor, 20 % mehr oder 20%
weniger als die vereinbarte Menge zu liefern und den Preis
dementsprechend anzupassen.
B. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Teillieferungen
vorzunehmen. In solchen Fällen zahlt der Kunde pro geliefertes Teil.
Artikel 6 Lieferung
A. Lieferung ist basiert auf Incoterms (Letzte registrierte
Version), soweit nicht schriftlich anders vereinbart wurde.
B. Die Waren sind dem Kunden dann geliefert, wenn der vereinbarte
Incoterm von den Lieferanten erfüllt ist, soweit nicht schriftlich
anders vereinbart wurde.
C. Der Lieferant ist nicht verantwortlich für Beschädigung,
Verlust und/oder Verzögerungen, die beim Transport und bei der
Annahme der Waren durch den Kunden auftreten können.
Artikel 7 Ansprüche
A. Ansprüche hinsichtlich der Qualität, Leistung oder Menge können
nur dann gültig gemacht werden, wenn der Lieferant diese Ansprüche
innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der betreffenden Waren
schriftlich vom Kunden empfangen hat.
B. Waren dürfen nur dann retourniert werden, wenn der Lieferant
schriftliche Erlaubnis dazu gegeben hat. Risiko und Kosten der Rücksendung
sind zu Lasten des Kunden.
C. Bei Rücksendungen ersetzt der Lieferant entweder die
beanstandete Ware oder er paßt die Rechnung entsprechend an.
Artikel 8 Eigentumsvorbehalt
A. Alle vom Lieferanten gelieferten Waren bleiben, in Haupt- und
Nebensachen Eigentum des
Lieferanten bis vollständige Zahlung der ausstehenden Rechnung gemäß
dem Kaufvertrag erfolgt ist.
B. Alle vom Lieferanten erhaltenen Waren, die sich im Besitz des
Kunden befinden, werden als die Waren angesehen, die auf einer
unbezahlten Rechnung aufgeführt sind, insofern als die Waren im
Besitz des Kunden nicht in Menge, Art oder Zusammensetzung die Waren
auf einer unbezahlten Rechnung übertreffen.
C. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der
Lieferanten stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h.
Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der
Lieferant auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im
Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die
Lieferant abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem
Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen
oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Lieferant unverzüglich
schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den
Eigentumsvorbehalt der Lieferant unverzüglich in geeigneter Form
hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die
Liefergegenstände veräußert und die Lieferant dieses genehmigen
sollte, tritt der Kunde der Lieferant bereits mit Vertragsabschluss
alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet,
der Lieferant alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen
Informationen herauszugeben und die erforderlichen
Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Artikel 9 Zahlungen
A. Zahlung erfolgt in der vom Lieferanten angegebenen Weise.
B. Ausgleich von Schulden oder andere Formen der Kompensation sind
nicht erlaubt, wenn keine ausdrückliche schriftliche Z ustimmung des
Lieferanten vorliegt.
C. Es ist den Lieferanten gestattet, Zahlung eines Teils der Summe
oder auch der Gesamtsumme im voraus zu verlangen.
D. Sollte eine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten
Zahlungsfrist noch nicht erfolgt sein, so hat der Lieferant das
Recht, dem Kunden ohne weiteren Beweis des Versäumnisses monatlich
die gesetzlichen Zinsen plus 2% zu berechnen, und zwar für jeden
Monat, oder Teil eines Monats, in dem die Zahlung nicht erfolgt ist.
Außerdem kann der Lieferant dem Kunden die Kosten des
Rechtsbeistands, inklusive der außergerichtlichen Einziehungskosten
von 15% der Gesamtsumme berechnen und so nötig gerichtlich
einfordern, wenn der Lieferant eine dritte Partei mit der Einziehung
der Zahlung beauftragt hat.
E. Eine ausstehende Zahlung, wie sie im obigen Abschnitt definiert
ist, gibt dem Lieferanten das Recht, alle Bestellungen, die der
Kunde möglicherweise gemacht hat, aufzuschieben und oder teilweise
oder ganz zu stornieren. Der Schaden, der sich hieraus ergeben kann,
ist zu Lasten des Kunden.
Artikel 10 Haftung
Der Lieferant übernimmt weder direkt noch indirekt Verantwortung
oder Haftung für die Waren, die er liefert.
Artikel 11 Diversen
A. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig,
wenn der Lieferant sich ausdrücklich schriftlich damit
einverstanden erklärt hat.
B. Alle Vereinbarungen mit dem Lieferanten unterliegen dem niederländischen
Recht.
C. Alle Dispute, die sich aus der Vereinbarung ergeben, werden
ausschließlich vom zuständigen Gerichtshof in Den Bosch behandelt.
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