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Lieferung- und Verkaufbedingungen


Allgemeine Lieferungs- und Verkaufsbedingungen der Emdeaef BV
Offizielle Geschäftsstelle in Best, Niederlande und bei der Handelskammer in Eindhoven unter Nr. 17121204 registriert.

Artikel 1 Allgemeines
A. Diese Bedingungen beziehen sich auf alle Lieferungen und/oder Verkäufe und/oder rechtliche Verrichtung von Diensten der Emdeaef BV, im Folgenden Lieferant, und den Kunden und/oder Klienten, im Folgenden Kunden.
B. Der Kunde wird geachtet diese Bedingungen akzeptiert zu haben, alleine schon durch die Erteilung eines Auftrags oder das Aufgeben einer Bestellung beim Lieferanten, beim Abschließen eines Verkaufsvertrags oder wenn eine Lieferung von Waren und/oder Diensten vom Lieferanten empfangen wurden.
C. Der Lieferant akzeptiert keine anderen, von Kunden spezifizierten allgemeinen Bedingungen, es sei denn, der Lieferant hat sich ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt.

Artikel 2 Angebote und Kommissionen
A. Alle vom Lieferanten gemachten Angebote sind unverbindlich.
B. Preisangaben sind nur für die in den Angeboten genannten Mengen und Lieferzeiten gültig.

Artikel 3 Preise
A. Die zitierten Preise sind exklusive Mehrwertsteuer.
B. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Preis eines Artikel nach dem Datum einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu erhöhen. Diese Preiserhöhung gilt für jeden Teil einer noch nicht versendeten Bestellung. Der Begriff Preiserhöhung bedeutet hier eine Erhöhung der Kostpreiskomponenten, wie zum Beispiel Ausgangsmaterialien und/oder Hilfsstoffe, Frachtgebühren, Löhne, Steuern oder Abgaben und sonstige.
C. Der Kunde wird immer im voraus über alle Preiserhöhungen informiert. Jedes Angebot gilt unter der Voraussetzung, daß es unter normalen Bedingungen ausgeführt werden kann.

Artikel 4 Lieferzeit
A. Die angegebenen Lieferzeiten werden in keinem Fall als Verfallsdatum betrachtet, es sei denn, man hat sich ausdrücklich anders geeinigt. Im Falle einer Lieferung, die nicht rechtzeitig angekommen ist, wird dem Lieferanten die Verzögerung schriftlich mitgeteilt, wobei dem Lieferanten ein angemessener Zeitraum zur Erfüllung der Lieferpflicht gestellt wird.
B. Verzögerungen und/oder Nichterfüllung der Lieferung berechtigen den Kunden niemals zur Forderung von Schadensersatz in jeglicher Form.
C. Der Lieferant ist berechtigt, eine Lieferung aufzuschieben und/oder zu stornieren, wenn eine Fabriksstörung in seiner eigenen Fabrik oder in der Fabrik einer seiner Lieferanten vorliegt, wenn Ausgangsmaterialien unerhältlich werden sollten oder im Falle von unvorhersehbaren, nicht selbst verschuldeten Ereignissen, ohne daß er dadurch zur Zahlung von eventuellem Schadenersatz herangezogen werden kann.

Artikel 5 Menge
A. Der Lieferant behält sich das Recht vor, 20 % mehr oder 20% weniger als die vereinbarte Menge zu liefern und den Preis dementsprechend anzupassen.
B. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. In solchen Fällen zahlt der Kunde pro geliefertes Teil.

Artikel 6 Lieferung
A. Lieferung ist basiert auf Incoterms (Letzte registrierte Version), soweit nicht schriftlich anders vereinbart wurde.
B. Die Waren sind dem Kunden dann geliefert, wenn der vereinbarte Incoterm von den Lieferanten erfüllt ist, soweit nicht schriftlich anders vereinbart wurde.
C. Der Lieferant ist nicht verantwortlich für Beschädigung, Verlust und/oder Verzögerungen, die beim Transport und bei der Annahme der Waren durch den Kunden auftreten können.

Artikel 7 Ansprüche
A. Ansprüche hinsichtlich der Qualität, Leistung oder Menge können nur dann gültig gemacht werden, wenn der Lieferant diese Ansprüche innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der betreffenden Waren schriftlich vom Kunden empfangen hat.
B. Waren dürfen nur dann retourniert werden, wenn der Lieferant schriftliche Erlaubnis dazu gegeben hat. Risiko und Kosten der Rücksendung sind zu Lasten des Kunden.
C. Bei Rücksendungen ersetzt der Lieferant entweder die beanstandete Ware oder er paßt die Rechnung entsprechend an.

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt
A. Alle vom Lieferanten gelieferten Waren bleiben, in Haupt- und Nebensachen Eigentum des Lieferanten bis vollständige Zahlung der ausstehenden Rechnung gemäß dem Kaufvertrag erfolgt ist.
B. Alle vom Lieferanten erhaltenen Waren, die sich im Besitz des Kunden befinden, werden als die Waren angesehen, die auf einer unbezahlten Rechnung aufgeführt sind, insofern als die Waren im Besitz des Kunden nicht in Menge, Art oder Zusammensetzung die Waren auf einer unbezahlten Rechnung übertreffen.
C. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Lieferanten stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Lieferant auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Lieferant abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Lieferant unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Lieferant unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Lieferant dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Lieferant bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Lieferant alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

Artikel 9 Zahlungen
A. Zahlung erfolgt in der vom Lieferanten angegebenen Weise.
B. Ausgleich von Schulden oder andere Formen der Kompensation sind nicht erlaubt, wenn keine ausdrückliche schriftliche Z
ustimmung des Lieferanten vorliegt.
C. Es ist den Lieferanten gestattet, Zahlung eines Teils der Summe oder auch der Gesamtsumme im voraus zu verlangen.
D. Sollte eine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Zahlungsfrist noch nicht erfolgt sein, so hat der Lieferant das Recht, dem Kunden ohne weiteren Beweis des Versäumnisses monatlich die gesetzlichen Zinsen plus 2% zu berechnen, und zwar für jeden Monat, oder Teil eines Monats, in dem die Zahlung nicht erfolgt ist. Außerdem kann der Lieferant dem Kunden die Kosten des Rechtsbeistands, inklusive der außergerichtlichen Einziehungskosten von 15% der Gesamtsumme berechnen und so nötig gerichtlich einfordern, wenn der Lieferant eine dritte Partei mit der Einziehung der Zahlung beauftragt hat.
E. Eine ausstehende Zahlung, wie sie im obigen Abschnitt definiert ist, gibt dem Lieferanten das Recht, alle Bestellungen, die der Kunde möglicherweise gemacht hat, aufzuschieben und oder teilweise oder ganz zu stornieren. Der Schaden, der sich hieraus ergeben kann, ist zu Lasten des Kunden.

Artikel 10 Haftung
Der Lieferant übernimmt weder direkt noch indirekt Verantwortung oder Haftung für die Waren, die er liefert.

Artikel 11 Diversen
A. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn der Lieferant sich ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt hat.
B. Alle Vereinbarungen mit dem Lieferanten unterliegen dem niederländischen Recht.
C. Alle Dispute, die sich aus der Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vom zuständigen Gerichtshof in Den Bosch behandelt.

 

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